Im März 1508 beauftragt Papst Julius II. Michelangelo mit der Ausmalung des Deckengewölbes der Sixtinischen Kapelle, einer Fläche von 1.100 Quadratmetern. Der Vertrag dazu wird am 10. Mai 1508 unterzeichnet. Michelangelo verwirft den Plan des Papstes, der die Darstellung von 12 Aposteln vorsah sowie die Ausschmückung mit geometrischen Figuren.
Am 31. Oktober 1512 wird die Sixtinische Kapelle eröffnet und das gigantische Meisterwerk enthüllt (Tagebuch-Notiz des Großkämmerers Grassis). Papst Julius II. stirbt am 21. Februar 1513. Sein Nachfolger wird Leo X. (Giovanni de’ Medici, 1475-1521), ein Jugendfreund Michelangelos.
Am 1. September 1535 wird Michelangelo von Papst Paul III. (1468-1549) zum Obersten Architekten, Bildhauer und Maler des Vatikans ernannt. Er erhält den Auftrag, in der Sixtinischen Kapelle »Das Jüngste Gericht« zu malen. Das Werk wird am 31. Oktober 1541 enthüllt und sorgt vor allem wegen der dargestellten Akte für einen Skandal.
[507] Sixtinische Kapelle, die Hauskapelle des Papstes im Vatikan zu Rom, 1473-81 unter Sixtus IV. von Giovanni de' Dolci erbaut, ist rechteckig, 48 m lang, 16 m breit und 18 m hoch, mit kleinen gerundeten Fenstern über der Galerie, sonst ohne architektonischen Zierat, aber in der Kunstgeschichte von höchster Bedeutung durch die Wandfresken von Perugino, Pinturicchio, Botticelli, Rosselli, Signorelli und Ghirlandajo, die eine Reihe von Szenen aus dem Alten Testament mit den entsprechenden aus dem Neuen darstellen, und vor allem durch die gewaltigen Schöpfungen Michelangelos: an der Decke die Schöpfungsgeschichte und der Sündenfall mit seinen Folgen, dazu die Kolossalgestalten der sieben Propheten und fünf Sibyllen etc., und an der Altarwand das Jüngste Gericht (s. Michelangelo, S. 763). Der Eingang zur Kapelle liegt an der Scala regia. Vgl. Steinmann, Die S. K. (2 Bde. Text und 2 Mappen mit Tafeln, Münch. 1901-05). - Auch der päpstliche Sängerchor, der hier hauptsächlich zu fungieren pflegt, führt den Namen S. K. Er wurde bereits von Gregor d. Gr. gegründet; die gegenwärtigen Statuten (die ältern gingen 1527 beim sogen. Saco di Roma zugrunde) stammen von Papst Paul III. aus dem Jahr 1545. Die Sänger sind Priester und päpstliche Kapläne und stehen unter einem Kapellmeister oder Primicerius, den sie alljährlich aus ihrer Mitte wählen. Ihre Zahl beläuft sich auf etwa 30. Sie singen stets ohne alle Begleitung von Instrumenten (a cappella), und ihre Vortragsart (namentlich das oft von ihnen angewandte Messa di voce) ist seit langem weltberühmt. Vgl. Schelle, Die päpstliche Sängerschule in Rom (Wien 1872); Haberl, Bausteine für Musikgeschichte, Heft 3 (Leipz. 1888).
Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 507.
Zuletzt geändert am 12.07.2015